Veröffentlicht den Dienst für die Ausnahmegenehmigung des Lebendfangs von Raubjagdarten

Das Department of Climate Action, Food and Rural Agenda eröffnet die Frist für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung für den Lebendfang von Raubjagdarten.

Das Fangen bestimmter Raubwildarten zur Bestandsregulierung erfordert eine spezielle Sondergenehmigung des Ministeriums für Klimaschutz, Ernährung und ländliche Entwicklung und kann nun über den bereitgestellten Dienst erfolgen unter EACAT.

Sie können Anfragen über den Dienst bearbeiten ACC – Ausnahmegenehmigung für den Lebendfang von Raubjagdarten.

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