Neue Funktionalität im e-NOTUM-Dienst: technische Stornierung von Benachrichtigungen

Wenn sich herausstellt, dass eine Meldung falsch oder unangemessen eingereicht wurde, besteht die Möglichkeit, sie technisch zu stornieren. Die Löschung bedeutet, dass die Benachrichtigung weiterhin auf der Seite des öffentlichen Bediensteten in e-NOTUM sichtbar ist, für den Adressaten jedoch nicht mehr zugänglich ist und daher nicht über das Staatsbürgerschaftsportal sichtbar ist.

Im Rahmen des e-NOTUM-Dienstes wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Nutzer des Dienstes Benachrichtigungen direkt über die Bildschirme stornieren können. EACATSchnell, einfach und unkompliziert, ohne wie bisher unser Benutzer-Servicecenter nutzen zu müssen. Sie müssen lediglich die Benachrichtigung zum Abbrechen finden, auf den Abbrechen-Button tippen, die Aktion bestätigen und abschließend die Aktion abschließen, wie im Beitrag beschrieben. Änderung des Melderücknahmeverfahrens.

Bezüglich der Servicebenutzer, die den Integrationsmodus verwenden, bieten wir im ersten Quartal 2023 die neue Messaging-Version an. eNOTUM 4.0, die unter anderem diese neue Funktionalität beinhalten wird.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen derzeit zwei Möglichkeiten, um eine Benachrichtigung zu stornieren:

  • Erledigen Sie es über Bildschirme. EACAT: Der Benutzer muss die Mitarbeiterrolle in der Abteilung haben, in der die Kündigungsmitteilung erstellt wurde.
  • Führen Sie es (vorübergehend) über die CAU durch: Angabe der zu stornierenden Benachrichtigungsnummer und des Grunds der Stornierung.

Beachten Sie jedoch, dass die Aufhebung von Mitteilungen in den Fällen vorgesehen ist, in denen beispielsweise materielle oder rechnerische Fehler im zu benachrichtigenden Verwaltungsakt, Fehler bei den Empfängerpersonen selbst oder das Zusammentreffen von Gründen für die vollständige Rechtsnichtigkeit erkennbar sind , Umstände im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren, deren Anwendung jeder von uns gemäß internen Protokollen beschließen kann.

Mit anderen Worten, die technische Annullierung der Notifizierung ist eine funktionale Frage, die die Stelle, die die Notifizierung durchführt, nicht davon entbindet, die Entscheidung, sie zu annullieren, angemessen zu begründen (z. B. in einem Akt oder einem Verwaltungsbeschluss).

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