Anpassung des Dienstes „DSO - DGJ - Jugendeinrichtungen“.

Aufgrund des Inkrafttretens des Dekret 16/2022 vom 1. Februar, der Änderung der Regelung der Jugendcampswerden die folgenden Verfahren geringfügig geändert, um sie an das neue Modell der verwaltungsübergreifenden Kommunikation anzupassen:

  • Vorherige Mitteilung und Vorschlag zur Eintragung in das IJ-Register
  • Benachrichtigung über die Abteilungs-CC-Entschließung

Die Änderungen betreffen die Beschreibung der Verfahren und die beizufügenden Unterlagen, was in beiden Fällen vereinfacht wird, da die übermittelten Beschlüsse nicht den unmittelbaren Ursprung in einer vom Eigentümer erhaltenen Mitteilung haben, sondern in einer Maßnahme des Kreistags, in Ausübung ihrer Kontroll- und Sanktionsbefugnisse durchgeführt werden.

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