Wenn festgestellt wird, dass eine Benachrichtigung falsch oder nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde, besteht die Möglichkeit, sie zu stornieren. Die Kündigung bedeutet, dass die Benachrichtigung weiterhin im Bereich für öffentliche Bedienstete von e-NOTUM sichtbar ist, aber nicht über das Bürgerportal zugänglich ist.
Bisher mussten Stornierungsanträge über unser Benutzerservicecenter abgewickelt werden. Ab dem 23. November können e-NOTUM-Nutzerorganisationen Stornierungen selbstständig verwalten, da zu diesem Zeitpunkt eine Verbesserung implementiert wird, die es den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ermöglicht, die Stornierung direkt über die Benutzeroberfläche vorzunehmen.EACAT des e-NOTUM-Dienstes. Daher wird der Stornierungsprozess durch diese Änderung schneller, einfacher und flexibler gestaltet, da er vollständig in der Hand der ausstellenden Stelle liegt und sofort nach Feststellung des Stornierungsbedarfs durchgeführt werden kann. Die Details zum Stornierungsprozess der Benachrichtigung finden Sie auf den Bildschirmen vonEACAT wird in den FAQ veröffentlicht Stornierung elektronischer Benachrichtigungen.