Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung der eProcurement-Dienstleistungen wird die nächste Version der Plattform für öffentliche Beschaffungsdienste (PSCP), geplant für...
Wir erinnern Sie daran, dass die 26. Februar 2021, die Frist endet definiert durch das Departement für Vizepräsidentschaft, Wirtschaft und Finanzen Übermittlung der Vertragsdaten für das Geschäftsjahr 2020 an das öffentliche VertragsregisterEs ist daher notwendig zu überprüfen, ob alle vor diesem Datum eingegebenen Daten korrekt sind. RPC Verträge mit dem Status „Auftraggeber“ oder „zurückgesandter Vertrag“ wurden ordnungsgemäß eingereicht.
Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass es notwendig ist, die RPC alle Verträge, die in zusammengefasster und/oder massenhafter Form veröffentlicht wurden in der PSCPDies beinhaltet die korrekte Berichterstattung:
- Die aggregierte Veröffentlichung von kleineren Verträgen
- Die aggregierte Veröffentlichung von Verträgen auf der Grundlage von Rahmenverträgen.
- Die Massenveröffentlichung von Notfallverträgen
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation wurden in diesem Jahr viele Verträge als Eilverfahren bearbeitet. Bitte achten Sie darauf, dass alle Beteiligten korrekt kommunizieren. RPC.
Hinsichtlich dieser Notfallverträge wurde nach Prüfung durch den Verwaltungsbeirat für Beschaffung bestätigt, dass das System eine massive Belastung von Notfallverträgen zulässt. Der Abschnitt zur Massenverladung von kleineren Verträgen kann verwendet werden, um Notfallverträge zu informieren. Sie müssen die Vorlage für Nebenverträge verwenden, um die Vorlagendaten auszufüllen und im Feld Klasse (Bearbeitung) anzugeben, dass es sich um einen Notfall handelt. Das Personal für Minderjährige kann unabhängig von der Höhe der Verträge nicht eingesetzt werden, da dieses Personal nicht über das Feld verfügt, um die Art der Vertragsabwicklung anzugeben und daher nicht angegeben werden kann, dass es sich um einen Notfallvertrag handelt.