JUS – Ökonomische Modulbegründung 2020 endet die Begründungsfrist

Am nächsten Tag 30. April der 2021, die Begründungsfrist endet das Ziel des Moduls, das den Stadträten der Gemeinden in Katalonien gewährt wird, in denen es einen Friedensrichter gibt (Entschließung JUS/2038/2020 vom 15. Juli).

Wir erinnern Sie daran, dass Sie bis spätestens 30. April das intelligente Formular senden müssen, das Sie im Verfahrenskatalog des Justizministeriums unter dem Dienst finden: JUS / Begründung des Wirtschaftsmoduls 2020. Als obligatorische Dokumentation müssen Sie auch die ordnungsgemäß unterzeichnete Wirtschaftsbescheinigung beifügen, deren Muster Sie auf derselben Website finden. Denken Sie daran, dass Sie die Dokumentation über denselben bereitgestellten Link senden müssen, anstatt die generische Einreichung oder die vorherigen Aufrufmodelle, die möglicherweise nicht akzeptiert werden.

Für Informationen oder Erläuterungen können Sie sich an die Mailbox der Friedensrichter wenden: jpau.dj@gencat.cat, zum Portal EACATJUS/Kommunikation Friedensrichter/Antwortkommunikation oder al Telefon 936344873.

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