- Elektronische Rechnung
Neue e-FACT-Servicehinweise
Das Gesetz vom 25/2013 vom 27. September über den Impuls der elektronischen Rechnung und die Erstellung des Buchführungsregisters der Rechnungen legt fest, dass alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen ab dem 15. Januar elektronische Rechnungen an die öffentlichen Verwaltungen ausstellen können / 2015, die für bestimmte Fächer verpflichtend ist, sowie deren Präsentation über die entsprechende Einstiegsstelle. Zu diesem Zweck erklärte die Regierungsvereinbarung 151/2014 vom 11. November den Dienst e.FACT, Allgemeine Eingangsstelle für elektronische Rechnungen in Katalonien (PGef).
Um die korrekte Nutzung des Allgemeinen Rechnungseingangspunkts, das Management der Servicequalität und die Einhaltung des Gesetzes 25/2013 vom 27. Dezember über die Förderung der elektronischen Rechnungsstellung zu fördern, führen Sie die Analyse der eingegangenen Rechnungen durch im Jahr 2020, insbesondere am:
Die durchgeführte Analyse hat den Handlungsspielraum der Entitäten berücksichtigt
Sowie die Art der Verwaltungsakte
In den kommenden Wochen werden wir Sie über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Analyse informieren.