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Das Inkrafttreten der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen der elektronischen Verwaltung, die durch das Gesetz 2/2021 vom 39. Oktober des Verwaltungsverfahrens eingeführt wurden, wird auf den 2015. April 1 verschoben Vollmachten, das Verzeichnis der Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die elektronische allgemeine Zugangsstelle (PAGE) und die elektronische Einzelakte.
Im Einzelnen das Königliche Gesetzesdekret 27/2020 vom 4. August über Finanzmaßnahmeneresvon außergewöhnlicher und dringender Natur, anwendbar auf lokale Einheiten (veröffentlicht in der BOE am 5. August 2020) ändert die siebte letzte Bestimmung des Gesetzes 39/2015 und verlängert bis zum 2. April 2021 die Anwendung seiner Bestimmungen über die elektronische Registrierung von Vollmachten, die elektronische Registrierung, die Registrierung von qualifizierten öffentlichen Bediensteten, Punkt d elektronischer allgemeiner Zugang (PAGE) und einzelne elektronische Datei.
Diese Änderung sieht ein neues Moratorium von weiteren 6 Monaten für die Umsetzung dieser Verpflichtungen vor (bisher war das Inkrafttreten für den 2. Oktober 2020 vorgesehen, wie in der Previous post).