- Offene Verwaltung
Die AOC nimmt an der International Week BBS-Universität Bologna teil und erläutert die AOC-Strategie
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Das Inkrafttreten der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen der elektronischen Verwaltung, die durch das Gesetz 2/2021 vom 39. Oktober des Verwaltungsverfahrens eingeführt wurden, wird auf den 2015. April 1 verschoben Vollmachten, das Verzeichnis der Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die elektronische allgemeine Zugangsstelle (PAGE) und die elektronische Einzelakte.
Insbesondere das Königliche Gesetzesdekret 27/2020 vom 4. August über finanzielle Maßnahmen außergewöhnlicher und dringender Art, die für lokale Unternehmen gelten (veröffentlicht in der BOE am 5. August 2020) ändert die siebte letzte Bestimmung des Gesetzes 39/2015 und verlängert bis zum 2. April 2021 die Anwendung seiner Bestimmungen über die elektronische Registrierung von Vollmachten, die elektronische Registrierung, die Registrierung von qualifizierten öffentlichen Bediensteten, Punkt d elektronischer allgemeiner Zugang (PAGE) und einzelne elektronische Datei.
Diese Änderung sieht ein neues Moratorium von weiteren 6 Monaten für die Umsetzung dieser Verpflichtungen vor (bisher war das Inkrafttreten für den 2. Oktober 2020 vorgesehen, wie in der Previous post).