- Offene Verwaltung
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Die BOE vom 11. September 2020 hat dieAbkommen zur Aufhebung des Königlichen Gesetzesdekrets 27/2020 vom 4. August über außerordentliche und dringende finanzielle Maßnahmen, die für lokale Körperschaften gelten.
Diese Vereinbarung legt daher fest, dass die vollständige Umsetzung der Verpflichtungen der elektronischen Verwaltung, die durch das Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober eingeführt wurden, ab dem 2. Oktober 2020 wieder vollstreckbar sein wird.
Das aufgehobene Königliche Gesetzesdekret, verlängert bis zum 2. April 2021 das Inkrafttreten der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen der elektronischen Verwaltung, die durch das Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober eingeführt wurden, des gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen, das im Wesentlichen das elektronische Vollmachtsregister, das Verzeichnis der qualifizierten öffentlichen Bediensteten, die elektronische allgemeine Zugangsstelle (PAGE) und die elektronische Einzelakte betrifft.