Aufhebung der Ausweitung der vollständigen Umsetzung von E-Government

Die BOE vom 11. September 2020 hat dieÜbereinkunft zur Aufhebung des Königlichen Gesetzesdekrets 27/2020 vom 4. August über Finanzmaßnahmeneresvon außergewöhnlicher und dringender Natur, anwendbar auf lokale Einrichtungen.

Diese Vereinbarung legt daher fest, dass die vollständige Umsetzung der Verpflichtungen der elektronischen Verwaltung, die durch das Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober eingeführt wurden, ab dem 2. Oktober 2020 wieder vollstreckbar sein wird.

Das aufgehobene Königliche Gesetzesdekret, verlängert bis zum 2. April 2021 das Inkrafttreten der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen der elektronischen Verwaltung, die durch das Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober eingeführt wurden, des gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen, das im Wesentlichen das elektronische Vollmachtsregister, das Verzeichnis der qualifizierten öffentlichen Bediensteten, die elektronische allgemeine Zugangsstelle (PAGE) und die elektronische Einzelakte betrifft.

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