Verschiebung der Frist für den PDA-Service – Personenzählung der Kommunalverwaltung 2020

Sanduhr auf sandigem BodenAm vergangenen Samstag, den 14. März 2020, wurde die Frist zur Abgabe der Akten gem Königliches Dekret 463/2020 vom 14. März mit dem der Alarmzustand für die Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise erklärt wird.

Anschließend wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2020 die Berechnung der ausgesetzten Verwaltungsfristen gemäß dem wieder aufgenommen Königliches Dekret 537/2020 vom 22. Mai wodurch der durch das Königliche Dekret 463/2020 vom 14. März erklärte Alarmzustand verlängert wird.

Auch wenn die Endstation aufgrund der Schwierigkeiten der aktuellen Situation am 15. Juni enden musste, erstreckt sich auf die ordnungsgemäße 30. Juni.

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