Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie (DTSF) unterzeichnet für die reibungslose Umsetzung des Programmvertrags Nachträge mit den lokalen Körperschaften, in denen die Dienste / Programme angegeben sind, die jede lokale Körperschaft in ihrem Gebiet entwickeln muss, sowie die Beträge dass die Parteien zur korrekten Entwicklung dieser Dienste/Programme beitragen müssen.

Am Ende des Jahres muss jede lokale Einrichtung eine wirtschaftliche Rechtfertigung für alle im Programmvertrag festgelegten Maßnahmen vorlegen (mit Ausnahme der Bedarfsdeckung und der Sozialbedarfsdeckung, die nachträglich erstellt werden). Aus diesem Grund wird dieses Verfahren eingeleitet durchEACAT.

Die zu erhebenden Daten beziehen sich stets auf den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des dem Erhebungszeitpunkt vorausgehenden Jahres.

Die Frist zur Einreichung von Begründungen endet am 8. März 2019.