Neues Verfahren zur Ausweisung archäologischer Schutzgebiete (EPA)

Ruinen des römischen Amphitheaters von Tarragona neben GebäudenAls archäologische Schutzgebiete (EPA) gelten Orte, die nicht von nationalem Interesse sind und bei denen aufgrund materieller Beweise, historischer Hintergründe oder anderer Hinweise die Existenz archäologischer oder paläontologischer Überreste vermutet wird.

Für die EPA-Erklärung ist zuvor ein positiver Bericht der Generaldirektion Kulturerbe erforderlich. Die Akte kann von Amts wegen durch die Verwaltung der Generalitat oder auf Antrag einer anderen öffentlichen Verwaltung oder einer natürlichen oder juristischen Person eingeleitet werden.

Die EPAs werden durch Beschluss des Kulturministers nach vorheriger Anhörung der betroffenen Parteien festgelegt.eresDas Rathaus und die betroffenen Parteien müssen informiert werden.eresder Resolution, die nicht im Amtsblatt der Generalitat von Katalonien veröffentlicht werden muss.

Um dieses Management zu unterstützen, hat das Kulturministerium den neuen Dienst implementiert CLT – Erklärung archäologischer Schutzgebiete.

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