- Verarbeitung zwischen Verwaltungen
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Die Verwaltung des Kreisarchivs obliegt den Kreistagen und den Hauptstädten des Kreises, wenn in den Kreisen eine Mitverwaltung eingerichtet ist. Das Kulturministerium muss den Bezirksräten jedes Jahr die Mittel und Ressourcen für ihre Verwaltung zur Verfügung stellen, und zwar in einer Weise, die den Übertragungen entspricht, die vor der in der Ausführung des Gesetzes vereinbarten Übertragung von Befugnissen über Archive vorgenommen wurden Dekret 208/1989, vom 1. August, der Übertragung von Kompetenzen in Kulturangelegenheiten an die Landkreise.
Um das mit diesem gesetzlichen Auftrag verbundene Verfahren zu beschleunigen und den Prozess zu vereinfachen, haben wir beschlossen, diesen speziellen Kanal innerhalb von EACAT einzurichten, mit der Absicht, einen agilen und reibungslosen Dialog zwischen den beteiligten Verwaltungen zu erreichen.