Ab 2018 gibt es einen neuen rechtliche Rahmenbedingungen über die Zugänglichkeit von Websites des öffentlichen Sektors und mobilen Anwendungen, einschließlich der von der Europäischen Union und dem Rat angenommenen Empfehlungen Europa.
Diese Vorschriften garantieren, dass die Webseiten und mobilen Anwendungen der Verwaltung zugänglich sind, dh dass jeder sie zu gleichen Bedingungen nutzen kann. Dies verringert die digitale Kluft, von der ältere Menschen und Menschen ohne digitale Ressourcen sowie Menschen mit Behinderungen betroffen sind.
Bisher hat die Verwaltung einige Zugänglichkeitsrichtlinien, die 2007 erstellt wurden. Diese neue Verordnung passt die seither erfolgten technologischen Fortschritte an:
- Wir sprechen zum ersten Mal über mobile Anwendungen. Sie müssen jedoch erst am 23. Juni 2021 zugänglich sein.
- Die Verpflichtung erstreckt sich auf heruntergeladene Bilder, Videos, Dokumente und Formulare sowie digitale Formulare, Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsverfahren.
- Für die Veröffentlichung der Inhalte der Live-Übertragungen in einem zugänglichen Format wird eine Frist von 14 Tagen festgelegt.
- Regelmäßige Überwachungs- und Kontrollmechanismen sind integriert, um sicherzustellen, dass Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors zugänglich sind.
- Die Benutzer können die Verwaltung über jeden möglichen Verstoß gegen die festgelegten Zugänglichkeitsanforderungen informieren.
- Private Einrichtungen sind erforderlich, wenn sie öffentliche Dienstleistungen erbringen oder wenn ihre Websites öffentliche Mittel für deren Wartung erhalten.
Dank Initiativen wie dieser machen wir eine Verwaltung für alle, die mit Websites und mobilen Anwendungen, die die unterschiedlichen Profile der Bürger berücksichtigen, zunehmend zugänglich ist. Kurzum, wir fördern, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt mit uns interagieren.
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