Wir informieren Sie darüber, dass wir mehrere Änderungen vorgenommen haben, die darauf abzielen, die Verfahren im Zusammenhang mit dem Erstaufnahmedienst in Katalonien zu vereinfachen.
Das Verfahren zur Übermittlung des Registrierungsantrags an den Erstaufnahmedienst erfasst die Identifikationsdaten des Benutzers sowie das Jahr der Ankunft in der Gemeinde, den Herkunftsort oder, ob es sich um einen Antragsteller auf internationalen Schutz handelt Als Neuheit betonen wir, dass es nicht erforderlich ist, den vom Benutzer unterschriebenen Originalantrag und auch kein Ausweisdokument beizufügen.
Das vorgeschlagene Verfahren zur Empfangsbescheinigung wird komplett erneuert und ab sofort wird die Ausbildung oder das Wissen des Benutzers in einem neuen Formular mitgeteilt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verfahren des Erstaufnahmedienstes maximal vereinfacht und optimiert werden, um die für ihre Durchführung erforderliche Zeit und Daten einzusparen und die Aufnahmebescheinigung flexibler ausstellen zu können.