Die Generalitat fördert bewährte Verfahren, um die Entwicklung der neuen Datenwirtschaft zu erleichtern

Die Abteilung für digitale Politik und öffentliche Verwaltung und das Kompetenzzentrum für Big Data von Barcelona (Big Data CoE) haben den Bericht „Best Practices für den Austausch personenbezogener Daten in der neuen Datenökonomie“, das Leitlinien für den ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Anonymisierung in technologisch komplexen Umgebungen wie Big Data bereitstellt.

Mit dieser Veröffentlichung möchte die Regierung die Entwicklung der neuen Datenökonomie erleichtern, um die Chancen, die sie sowohl im Geschäfts- und Innovationsbereich als auch im sozialen Bereich bietet, optimal zu nutzen. Aus diesem Grund gibt es Unternehmen und Organisationen Werkzeuge an die Hand, um die Herausforderung der Anwendung der neuen europäischen Datenschutzverordnung erfolgreich zu meistern, ohne dieses Potenzial zu gefährden.

Der Bericht stellt Verfahren, technische Maßnahmen und Literatur zur Einhaltung der neuen Datenvorschriften zusammen und schlägt eine Reihe von Empfehlungen für alle Organisationen vor, die mit großen Datenmengen arbeiten.

Diese Empfehlungen beinhalten die Achtung der Grundsätze der Loyalität und transparència, Verantwortung für die Verarbeitung, verantwortungsvolle Forschung und Innovation sowie die Verfolgung eines berechtigten Interesses und in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument vorgeschlagenen Verwendungszwecken.

Es ist außerdem ratsam, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, die belegt, dass die durchzuführende Verarbeitung kein Risiko für die Privatsphäre darstellt, und die die Einhaltung von Verfahren und bewährten Praktiken für die Erhebung personenbezogener Daten und Informationen, die der Öffentlichkeit und den Interessengruppen zur Verfügung gestellt werden, unterstreicht.eresSats.

Der Bericht erinnert ebenso daran, dass es notwendig ist, die Rechte der indigenen Bevölkerung zu gewährleisten.eresThemen wie das Recht auf Vergessenwerden und die Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten werden angesprochen, und es wird empfohlen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, insbesondere bei der Verarbeitung großer Datenmengen.

Um den für die Datenverarbeitung verantwortlichen Organisationen die Entscheidungsfindung zu erleichtern, erinnert der Bericht daran, dass es notwendig ist, den Empfehlungen der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Netzwerk- und Informationssicherheit) in Fragen der Sicherheit und des Datenschutzes zu folgen, und schlägt eine Verfahrensmaßnahme auf der Grundlage einer vor iterativer Anonymisierungsprozess, der immer das Bestehen eines erneuten Identifizierungstests erfordert.

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