Aufruf zur Gewährung einer finanziellen Entschädigung für die Bezahlung gewählter Amtsträger 2018

Die wurde geöffnet Anruf von Zuschüssen zur finanziellen Entschädigung zur Vergütung bestimmter örtlicher Mandatsträger, von Gemeinden mit einer Bevölkerung von bis zu 2.000 Einwohnern.

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft vom 12. April bis einschließlich 11. Mai 2018.

Weitere Informationen zu diesen Zuschüssen finden Sie im Dekret 69/2008, der Regelung eines Systems wirtschaftlicher Entschädigungen zugunsten der Gemeinden, damit diese bestimmten lokalen Mandatsträgern Vergütungen zahlen.

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