Zuschüsse für die Erhaltung und Restaurierung beweglicher Kulturgüter sowie historischer und künstlerischer Elemente des unbeweglichen Erbes

Die Bewerbungsfrist läuft vom 18. April bis 2. Mai 2017. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Abteilung für Kultur.

Die Regelungen für diese Subventionen sind:

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