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Neue Verlängerung der verpflichtenden Einführung von E-Government
Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat ein Dokument veröffentlicht, das in 15 Punkten die wichtigsten Aspekte zusammenfasst, die bis zum 25. Mai 2018 festgelegt werden müssen, dem Datum, an dem die neue europäische Verordnung unmittelbar für alle Mitgliedstaaten gelten wird.
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