Gemäß Artikel 3.2 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors, öffentliche Verwaltungen müssen untereinander und mit ihren Einrichtungen, Einrichtungen und Einrichtungen, die auf elektronischem Wege verbunden oder abhängig sind, interagieren, die die Interoperabilität und Sicherheit der von ihnen eingesetzten Systeme und Lösungen gewährleisten; sie müssen den Schutz personenbezogener Daten garantieren; und sie müssen vorzugsweise die gemeinsame Bereitstellung von Diensten für die internationale Gemeinschaft erleichtern.eresSats.
Im Hinblick auf den öffentlichen Sektor Kataloniens hingegen Artikel 11.3 des Dekrets 56/2009 vom 7. April zur Förderung und Entwicklung elektronischer Medien in der Verwaltung der Generalitat betreffend Kommunikation mit Verwaltungen, Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen, stellt fest, dass diese Einsendungen sollte vorzugsweise durch das Extranet der katalanischen öffentlichen Verwaltungen (EACAT), verwaltet vom Open Electronic Administration Consortium of Catalonia (AOC Consortium).
Die AOC Katalonien fungiert als Interoperabilitätsknoten aller katalanischen öffentlichen Verwaltungen, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 29/2010 vom 3. August über die Nutzung elektronischer Medien im öffentlichen Sektor Kataloniens, seiner Satzung und gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für öffentliche Verwaltung und dem AOC-Konsortium, für die gegenseitige Bereitstellung grundlegender E-Government-Lösungen vom 25. Juni 2015.
Gemäß seiner Rolle und mit dem Ziel, die Erfüllung dieser Verpflichtung gegenüber dem öffentlichen Sektor Kataloniens zu erleichtern, stellt er die Plattform dem öffentlichen Sektor zur Verfügung. EACAT, für die Kommunikation möglich und die Beziehungen zwischen den Verwaltungen zu verwirklichen mit den Organen des katalanischen öffentlichen Sektors.
Alle Entitäten halten sich an EACAT habe den Service "Allgemeine Einreichung”, Welche ab dem nächsten 1. Juni es wird ihnen ermöglichen, mit jeder Stelle des katalanischen öffentlichen Sektors zu kommunizierenDa diese Funktion für alle Entitäten aktiviert wird, die bisher keine potenziellen Empfänger dieser Nachricht waren, beachten Sie bitte, dass Sie diesen Dienst nutzen müssen, wenn kein anderer Dienst angeboten wird. EACAT spezifisch durch die aufnehmende Verwaltung.
Andererseits bietet das AOC-Konsortium e-NOTUM, elektronischer Benachrichtigungs- und Kommunikationsdienst, disponible kostenlos für alle katalanischen öffentlichen VerwaltungenDass es kann verwendet werden, um Verwaltungsakte und -beschlüsse sowohl an Bürger als auch an Unternehmen oder juristische Personen zu übermitteln, mit allen gesetzlichen Garantien, die durch die geltenden Vorschriften festgelegt sind. Der Service auch kann verwendet werden wenn die Verwaltung oder die Entität unterliegt Rechten als juristische Person, können behördlichen Mitteilungen anderer Verwaltungen unterliegen (Steuergebiet, Verkehrsgebiet und Verkehrssicherheit usw.).
Angesichts der gesetzlich festgelegten Verpflichtung, da die Das AOC Consortium lädt Sie ein, unsere technologischen Tools zu nutzen, vor allem von den generische Lieferung vonEACAT i e-NOTUM, um elektronische Benachrichtigungen auszustellen und / oder zu empfangen.