Die GAIP legt dem Ombudsmann für Beschwerden den Jahresbericht 2016 vor

Die Präsidentin der Kommission zur Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen (GAIP), Elisabet Samarra, hat dem Ombudsmann das erteilt Jahresbericht über die Tätigkeit dieser Stelle, der den Zugang zu Informationen für 2016 gewährleistet, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 44 des Gesetz 19/2014 vom 29. Dezember transparènciaZugang zu öffentlichen Informationen und guter Regierungsführung (LTAIPBG). Der Ombudsmann ist gemäß Artikel 93.1 befugt, die Anwendung des LTAIPBG zu bewerten, und im Rahmen dieser Funktion ist ihm der GAIP durch den Bericht rechenschaftspflichtig.

Der Bericht enthält die Einzelheiten der im Jahr 2016 durchgeführten Tätigkeit, die ihm zur Verfügung gestellten persönlichen und materiellen Mittel, die von der Kommission erstellten Verfahrenshandbücher und die aus den eingegangenen Anträgen abgeleiteten Kennzahlen. Es beschreibt auch die Doktrin, die die GAIP konsolidiert hat, indem sie die Ansprüche und Fragen, die ihr vorgelegt wurden, kennt und löst.

Inhalt der Erinnerung
Im Jahr 2016 verzeichnete die Kommission zur Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen einen exponentiellen Anstieg der bei der Kommission eingereichten Anträge. Im Vergleich zu den 37 Anträgen, die im zweiten Halbjahr 2015 eingereicht wurden, gingen 2016 also 561 Anträge ein. Es gibt jedoch eine beträchtliche Anzahl von Ansprüchen, die, obwohl sie 2016 eingereicht wurden, in den ersten Monaten des Jahres 2017 erledigt wurden. Genau 369 der 561 eingereichten Ansprüche wurden im Jahr 2016 erledigt und der Rest wurde in den ersten Monaten erledigt von 2017.

Die Forderung diente dazu, Zugang zu Informationen zu verschaffen, die die Verwaltung zuvor in 73,2 % der Fälle nicht bereitgestellt hatte, entweder weil die Entscheidung des GAIP ganz (26,06 %) oder teilweise (29,64 %) rechtswidrig ist; oder weil die Parteien durch das Mediationsverfahren eine Einigung erzielt haben, in 6,69 %, oder weil die Verwaltung während der Bearbeitung der Forderung und nach der Aktion der GAIP die geforderten Informationen geliefert hat (10,57 %).

In 26,8 % der insgesamt abgeschlossenen Verfahren hat die Klageerhebung somit keinen Zugang zu den angeforderten öffentlichen Informationen ermöglicht, entweder weil die Klage des Klägers zurückgezogen wurde (3,09 %) oder weil ihr nicht stattgegeben wurde das Verfahren (17,01 %), oder weil es in einem negativen Sinne des Zugriffs gelöst wurde (6,70 %) der insgesamt vorgestellten.

Die Mehrheit der im Jahr 2016 eingereichten Forderungen hatte als haftbares Subjekt eine lokale Verwaltung oder ihren Sektor (52 %), gefolgt von der Generalitat de Catalunya mit 39 % und anderen lokalen Körperschaften (Deputationen, Bezirksräte) mit 7 %.

Bezüglich des aktiven Subjekts sind die Klagen von natürlichen Personen (59 %) und die Nutzung des Klagewegs durch kommunale Gruppen zur Opposition in Gemeinderäten und Räten (32 %) bemerkenswert . Gewerkschaften (2016 %), Stiftungen und Organisationen (6 %) und Journalisten (3 %) machten 1 vor dem GAIP weniger deutlich ihr Recht auf öffentliche Information geltend. In diesen ersten Monaten des Jahres 2017 nutzen diese letztgenannten Gruppen jedoch aktiver diese Garantieeinrichtung, die GAIP.

Was die am häufigsten beanstandeten Informationen anbelangt, so ist hervorzuheben, dass es um die Vergütung des öffentlichen Personals (30 %) und die Bereitstellung öffentlicher Plätze (17 %) geht, gefolgt von Informationen über die öffentliche Auftragsvergabe (10 % ) und im Zusammenhang mit Stadtplanungsakten (7 %) und der Verwaltung öffentlicher Ressourcen (7 %). Als nächstes die Informationen zu Subventionen und Vereinbarungen. Evolutionär gesehen nimmt das Interesse an Vergütungen ab, während die Nachfrage nach Informationen rund um das öffentliche Beschaffungswesen in den letzten Monaten gestiegen ist.

Der Bericht enthält eine Sammlung der wichtigsten Lehrkriterien, die in den fast 400 diktierten Resolutionen und Stellungnahmen festgelegt wurden, die die GAIP nach Konsultationen mit den Verwaltungen über die Anwendung der Vorschriften über den Zugang zu öffentlichen Informationen herausgegeben hat.

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