
Die Verordnung, genehmigt von der Regierung durch DEKRET 111/2017, garantiert die Unabhängigkeit der Kommission zur Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Informationen (GAIP), definiert ihre Aufgaben und Struktur und schafft die notwendigen Mittel, damit sie die ihr vom Gesetz 19/2014, vom 29. Dezember, transparènciaZugang zu öffentlichen Informationen und gute Regierungsführung.
La GAIP ist die Stelle, die für die Einhaltung und Gewährleistung des Rechts der Bevölkerung auf Zugang zu öffentlichen Informationen zuständig ist. Sie ist dem Außenministerium, Abteilung für institutionelle Beziehungen, angegliedert. Transparència das volle organische und funktionelle Unabhängigkeit genießt.
Der Erlass regelt auch die Verfahren, mit denen Bürger Ansprüche gegen Entscheidungen über den Zugang zu Informationen geltend machen können. Hervorzuheben ist das Verfahren mit Mediation, das darauf abzielt, dass die Parteien selbst eine Lösung des Streits erarbeiten. Es hat auch beratende Funktionen in den Bereichen Ausbildung, Verbreitung und Forschung.
Um auf die Kommission zuzugreifen und Beschwerden einzureichen, sieht die genehmigte Verordnung eine elektronische Kommunikation und ein Portal vor, auf dem Vereinbarungen und Beschlüsse veröffentlicht werden. Die erteilten Antworten müssen innerhalb von höchstens fünfzehn Tagen auf dem Portal veröffentlicht werden, und dasselbe Portal enthält auch eine Suchmaschine für Vereinbarungen und Beschlüsse.