Seit dem 2. Oktober 2016 sind öffentliche Verwaltungen verpflichtet, untereinander sowie mit ihren Organen, öffentlichen Organisationen und verbundenen oder abhängigen Einrichtungen elektronisch zu kommunizieren, um die Interoperabilität und Sicherheit der Systeme zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen diese Systeme den Schutz personenbezogener Daten garantieren und vorzugsweise die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit ermöglichen.eressats (Art. 3.2 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors – LRJSP).
Die vom LRJSP geregelten Beziehungen zwischen den Verwaltungen können durch Mitteilungen oder Verwaltungsmitteilungen artikuliert werden. Die Kommunikation zwischen den Verwaltungen stellt die einfache Übermittlung von Informationen dar, während die Notifizierung das formelle Verfahren ist, das ein materielles Recht auf Nicht-Hilfslosigkeit unterstützt.
Die Kommunikation zwischen den katalanischen öffentlichen Verwaltungen muss über das Extranet der katalanischen öffentlichen Verwaltungen erfolgen.EACATWie bereits für den Geltungsbereich der Generalitat von Katalonien in Art. 11.3 des Dekrets 56/2009 vom 7. April zur Förderung und Entwicklung elektronischer Medien in der Verwaltung der Generalitat vorgesehen, erfolgt die Kommunikation auch über [Link/Dienstleistungsplattform einfügen].EACAT, wobei zu diesem Zweck das Verfahren „Datensatzaustausch“ aktiviert wurde.
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs interadministrativer Benachrichtigungen, bei denen der Empfänger der Benachrichtigung nicht als eine mit den Vorrechten einer öffentlichen Verwaltung ausgestattete Verwaltung handelt, d. h. nicht auf einer Ebene der Gleichberechtigung agiert, hat das AOC-Konsortium als durch Gesetz 29/2010 und seine Statuten anerkannter Interoperabilitätsknoten bisher zwei technologische Werkzeuge angeboten, die allen katalanischen öffentlichen Verwaltungen zur Verfügung stehen: EACAT (Einreichung) und e-NOTUM.
Die Tatsache, dass jede Verwaltung frei wählen kann, welches Instrument zur Durchführung von Mitteilungen zwischen den katalanischen Verwaltungen am besten geeignet ist, hat jedoch die Schwierigkeiten bei der internen Verwaltung der Stellen aufgezeigt.
Mit dem Ziel, die Beziehungen zwischen den Verwaltungsbehörden in Katalonien zu verbessern und zu erleichtern, traf sich die Kommission für digitale Transformation (CTD) im Rahmen des Nationalen Pakts für die digitale Gesellschaft, an dem sie beteiligt ist. representaVertreter der Generalitat von Katalonien, der vier katalanischen Provinzräte, des Localret-Konsortiums und der AOC einigten sich am 22. Juni darauf. Empfehlungen und Förderung von Maßnahmen, damit Benachrichtigungen zwischen katalanischen öffentlichen Verwaltungen über die Plattform erfolgen. EACAT.
Malgrat EACAT Die CTD ist sich bewusst, dass derzeit einige katalanische Behörden e-NOTUM zur Benachrichtigung anderer Behörden nutzen und dass dies das einzige Benachrichtigungsinstrument zwischen den katalanischen öffentlichen Verwaltungen werden soll. Aus diesem Grund möchte die CTD den Plattformwechsel (von e-NOTUM zu …) beschleunigen. EACAT) beinhaltet keine internen organisatorischen Beschwerden, die Nutzung von e-NOTUM zwischen Verwaltungen wird kurzfristig nicht eingeschränkt.
In jedem Fall wird e-NOTUM die Verwaltungen, die dieses technische Instrument zur Benachrichtigung nutzen möchten, darüber informieren, dass eine Benachrichtigung zwischen den Verwaltungen erfolgt und dass das für diese Zwecke für alle katalanischen Verwaltungen empfohlene technische Instrument das [Name des Instruments/der Plattform] ist.EACATParallel dazu werden Verbesserungen umgesetzt in EACAT die stärkere Beweise liefern.