Seit dem 2. Oktober 2016 sind öffentliche Verwaltungen verpflichtet, untereinander und mit ihren Organen, öffentlichen Stellen und verbundenen oder abhängigen Einrichtungen auf elektronischem Wege zu interagieren, um die Interoperabilität und Sicherheit der Systeme zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen diese Systeme den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und vorzugsweise die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen für die interessierten Parteien erleichtern (Art. 3.2 des Gesetzes 40/2015 vom 1. Oktober über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors - LRJSP).
Die vom LRJSP geregelten Beziehungen zwischen den Verwaltungen können durch Mitteilungen oder Verwaltungsmitteilungen artikuliert werden. Die Kommunikation zwischen den Verwaltungen stellt die einfache Übermittlung von Informationen dar, während die Notifizierung das formelle Verfahren ist, das ein materielles Recht auf Nicht-Hilfslosigkeit unterstützt.
Die Kommunikation zwischen den Verwaltungen zwischen den katalanischen öffentlichen Verwaltungen muss über das Extranet der katalanischen öffentlichen Verwaltungen (EACAT) erfolgen, wie bereits für den Geltungsbereich der Generalitat de Catalunya vorgesehen. 11.3 des Dekrets 56/2009 vom 7. April zur Förderung und Entwicklung elektronischer Medien in der Verwaltung der Generalitat. Wenn der Empfänger dieser Mitteilungen eine nicht-katalanische öffentliche Verwaltung ist, erfolgt diese Mitteilung ebenfalls über EACAT, wobei das Verfahren „Datenaustausch“ zu diesem Zweck aktiviert ist.
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs von verwaltungsübergreifenden Notifizierungen, bei denen der Notifizierungsgegenstand jedoch nicht als Verwaltung mit den Vorrechten einer öffentlichen Verwaltung agiert, d. h. nicht gleichberechtigt, handelt das AOC-Konsortium als ein vom Gesetz 29/2010 und seiner Satzung anerkannter Interoperabilitätsknoten hat bisher allen katalanischen öffentlichen Verwaltungen zwei technologische Werkzeuge zur Verfügung gestellt: EACAT (Einreichung) und e-NOTUM.
Die Tatsache, dass jede Verwaltung frei wählen kann, welches Instrument zur Durchführung von Mitteilungen zwischen den katalanischen Verwaltungen am besten geeignet ist, hat jedoch die Schwierigkeiten bei der internen Verwaltung der Stellen aufgezeigt.
Mit dem Ziel, die Beziehungen zwischen den Verwaltungen in Katalonien zu verbessern und zu erleichtern, trafen sich die Kommission für digitale Transformation (CTD) im Rahmen des Nationalen Pakts für die digitale Gesellschaft, an dem Vertreter der Generalitat de Catalunya teilnehmen, die vier katalanischen Provinzräte, das Localret-Konsortium und das AOC, vereinbart am 22. Juni, Empfehlungen und Förderung von Maßnahmen für Notifizierungen zwischen katalanischen öffentlichen Verwaltungen, die über die EACAT-Plattform durchgeführt werden sollen.
Obwohl EACAT das einzige Benachrichtigungstool unter den katalanischen öffentlichen Verwaltungen sein wird, ist sich das CTD bewusst, dass einige katalanische Verwaltungen derzeit e-NOTUM verwenden, um andere Verwaltungen zu benachrichtigen. Aus diesem Grund mit der Absicht, dass der Wechsel der Plattformen (e-NOTUM zu EACAT) keine internen organisatorischen Missstände mit sich bringt, die Nutzung von e-NOTUM zwischen Verwaltungen wird kurzfristig nicht eingeschränkt.
In jedem Fall informiert e-NOTUM die Verwaltungen, die über dieses technologische Instrument eine Notifizierung vornehmen möchten, dass eine Notifizierung zwischen den Verwaltungen praktiziert wird und dass das für diese Zwecke für alle katalanischen Verwaltungen empfohlene technologische Instrument die „EACAT. Parallel dazu werden Verbesserungen in EACAT implementiert, die mehr Beweise liefern.