Der kommunale Abgrenzungsdienst befindet sich in EACAT
Ab dem 5. September 2016 können Stadträte über die EACAT-Plattform kommunale Abgrenzungsverfahren vor dem Ministerium für Regierungsführung, öffentliche Verwaltung und Wohnungswesen durchführen.
Die EACAT-Verantwortlichen finden diesen Service unter dem Namen „GAH – Kommunale Abgrenzungen“.