Die Webseiten und Anwendungen der Verwaltungen müssen zugänglich sein

Websites und mobile Anwendungen von Verwaltungen, Krankenhäusern, Gerichten und anderen öffentlichen Einrichtungen sollten für alle Bürger, auch für Behinderte und ältere Menschen, leicht zugänglich sein.

Verwaltungen müssen sicherstellen, dass alle Benutzer Zugriff auf ihre Daten und Dienste im Internet haben.

Das Europäische Parlament hat einer Richtlinie zugestimmt, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU eine 21-monatige Umsetzung in das nationale Recht seiner Staaten vorsieht.

„E-Government: barrierefreie Websites für Behinderte und ältere Menschen“ (Parlament Europeu)

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