- Offene Verwaltung
Der DESA'L-Dienst des AOC erhält die Konformitätsbescheinigung der ENS in der hohen Kategorie
Am 16. und 17. November 2015 veranstaltete das Nationale Institut für öffentliche Verwaltung (INAP) in Zusammenarbeit mit dem Technischen Generalsekretariat des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung (MINHAP) die erste Konferenz zum Gesetz 39/2015 das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen und das Gesetz 40/2015 über die Rechtsordnung des öffentlichen Sektors, mit dem Ziel, über die Änderungen und Auswirkungen zu informieren, die ihr Inkrafttreten mit sich bringen wird.
Angesichts der großen Besucherzahl bei der Ausschreibung im November und der großen Nachfrage veranstaltete INAP am 20. und 21. Juni 2016 den „Kongress zu den Gesetzen 39 und 40, neue Entwicklungen im Verwaltungsverfahren“.
Wir stellen Ihnen die entsprechenden Links zu den Videos dieser Kongresse zur Verfügung und hoffen, dass diese Ihnen die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen in den für Sie relevanten Gremien erleichtern.
Es sind ein paar Stunden Zuhören, da vier Konferenztage konzentriert sind. Die Tage im November Sie bieten uns eine detaillierte Untersuchung aller geregelten Themen, vielleicht sind sie juristischer, da ihre Redner alle Änderungen und Neuheiten der Artikel ausführlich erläutern (Beweggründe, allgemeine Grundsätze, Neuerungen im Verwaltungsverfahren, allgemein und speziell, in die Organisation des öffentlichen Sektors und seiner Instrumente, die normative Produktion, die Anwendungsbereiche, sowohl objektiv als auch subjektiv, die Auswirkungen auf EU-Ebene, die neuen Verwaltungsinstrumente, die spezifische Regelung von Meldungen, von elektronischen Aufzeichnungen, von Dokumenten, Archiven, Standesämter,...)
In les Tage im Juni 2016, das Format war anders, es ging darum, spezifische Themen durch runde Tische mit kurzen Präsentationen der Gäste zu behandeln und Platz für die Beteiligung der Anwesenden zu schaffen, um Zweifel auszuräumen. Es fanden fünf runde Tische statt: einer allgemeiner Art zu den Neuerungen und Änderungen beider Gesetze; ein weiteres, das sich der Umwandlung von Einwohnermeldeämtern in Bürgerserviceämter widmet; ein dritter ist der elektronischen Akte gewidmet; ein vierter ist der elektronischen Identifizierung und Signatur sowie der eIDAS-Verordnung gewidmet und der letzte ist der Vertretung der interessierten Partei gewidmet.
Das AOC-Konsortium ist bereits integriert und führt spezifische Integrationsaufgaben für die von der AGE angebotenen Dienste durch und passt seine Dienste sowohl an die technischen als auch rechtlichen Anforderungen der neuen Gesetzgebung an.