In der Beziehung zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung gibt es zwei Arten von Menschen: diejenigen, die NEIN sie wollen sich auf elektronischem Weg darauf beziehen und diejenigen, die das tun JA. Der erste Typ hat das Recht, seine Vereinbarungen persönlich oder telefonisch treffen zu wollen. Und der Zweite muss das Recht dazu auch nur elektronisch ausüben können. Daher ist es die Verwaltung, die alle notwendigen Mittel einsetzen muss, damit alle Bürger so miteinander in Beziehung treten können, wie es ihnen am besten passt.
Diese und andere Überlegungen fasst Víctor Almonacid in seinem Artikel „Elektronische Verfahren: Der Ball liegt bei der Verwaltung (nicht beim Bürger).“, veröffentlicht auf novagob.org, dem sozialen Netzwerk der öffentlichen Verwaltung.