Der Zuschuss für die Organisation von Festivals, Shows und audiovisuellen Zyklen in Katalonien sowie deren Förderung und Verbreitung wurde am 16. März im DOGC veröffentlicht Resolution CLT/446/2015, vom 27. Februar.
Es ist darauf hinzuweisen, dass:
- Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet nächsten 8. April.
- Nur lokale Einrichtungen oder öffentliche Universitäten können den Antrag einreichen überEACAT.
- Die geltenden Vorschriften sind:
- Beschluss CLT/2383/2014 vom 17. Oktober, mit dem die Vereinbarung des Vorstands des Katalanischen Instituts für Kulturunternehmen veröffentlicht wird, die die allgemeinen Regelungsgrundlagen für die Verfahren zur Gewährung von Beihilfen im Rahmen der Vereinbarung genehmigt Regime. Diese allgemeinen Grundlagen wurden durch die Vereinbarung geändert, die durch die Resolution CLT/266/2015 vom 3. Februar veröffentlicht wurde;
- Beschluss CLT/2928/2014 vom 4. Dezember, mit dem die Vereinbarung des Vorstands des Katalanischen Instituts für Kulturunternehmen veröffentlicht wird, die die spezifischen Grundlagen genehmigt, die die Gewährung von Zuschüssen für die Organisation in Katalonien regeln müssen Festivals, Shows und audiovisuelle Zyklen sowie deren Förderung und Verbreitung.
Die Manager vonEACAT Sie finden diesen Service unter dem Namen „ICEC – Subv. Organisation audiovisueller Festivals“.