Für die Beantragung eines Zuschusses für den Betrieb von Kunstschulen im Besitz lokaler Unternehmen beginnt ein neuer Zeitraum, der dem Studienjahr 2013-2014 entspricht.
Lokale Unternehmen, die Eigentümer von Kunstschulen sind, die durch eine Vereinbarung mit dem Bildungsministerium zur Bereitstellung regelmäßiger Kurse in bildender Kunst und Designzyklen gegründet wurden, können den Zuschussantrag einreichen.
Der Antrag muss die Daten der im Schuljahr 2013-2014 an der Schule eingeschriebenen Schüler in einer Datei enthalten, die dem Antrag beigefügt werden muss und aus der man das Modell zusammen mit dem Antrag herunterladen kann. EACAT.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 3. Juni 2015 und endet am 30. Juni 2015.
Die Manager vonEACAT Sie finden diesen Service unter dem Namen „Zuschüsse für den Betrieb von Kunstschulen im Besitz ortsansässiger Körperschaften“.