- Verarbeitung zwischen Verwaltungen
Veröffentlichte Zuschüsse für die Organisation von Aktivitäten zur Verbreitung bildender und darstellender Künste durch Festivals, Zyklen und ähnliche Veranstaltungen
Am 19. März 2015 veröffentlichte das DOGC die Verordnung EMO/47/2015, in der territoriale Tourismusförderungspläne gefordert werden. Lokale Behörden können Projekte zur Verbesserung touristischer Einrichtungen, Zugänglichkeit, Beschilderung, innovativer Projekte, technologischer Infrastruktur, Energieeffizienz usw. vorstellen.
Das Budget der vorgestellten Projekte muss mindestens 350.000,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer an förderfähigen Ausgaben betragen. Die Höhe des gewährten Zuschusses beträgt höchstens 50 % des Gesamtbetrags einschließlich Mehrwertsteuer der förderfähigen Maßnahme und der gewährte Höchstbetrag darf 400.000,00 Euro nicht überschreiten. Die Durchführung des geförderten Vorhabens muss ein Jahr vor Veröffentlichung der Verordnung, spätestens jedoch im Laufe des Jahres 2015 begonnen haben und bis zum 30. September 2017 abgeschlossen sein.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 27. April 2015 und muss über den Eacat EMO-Dienst – Territoriale Tourismusförderungspläne – erfolgen.