Ab dem 15. Januar 2015 und gemäß dem Gesetz 25/2013 vom 27. Dezember zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung und zur Erstellung des Buchhaltungsregisters für Rechnungen im öffentlichen Sektor müssen Rechnungen zwischen Lieferanten von Waren und Dienstleistungen und öffentlichen Verwaltungen elektronisch verarbeitet werden. Dieses System zielt darauf ab, Verwaltungskosten einzusparen und den Zahlungsvorgang zu beschleunigen.
In diesem Sinne der Service e.FAKT wurde von der Regierung der Generalitat von Katalonien als erklärt allgemeiner Einstiegspunkt für elektronische Rechnungen des gesamten öffentlichen Sektors der katalanischen Verwaltungen.
Auf der anderen Seite hat die Generalitat de Catalunya die Vergangenheit unterzeichnet 15. September eine Vereinbarung mit der Generalverwaltung des Staates Einhaltung des allgemeinen Eingangspunkts für elektronische Rechnungen der Allgemeinen Staatsverwaltung (GESICHT). Gemäß den Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes weist die Vereinbarung den elektronischen Rechnungsstellungsdienst des AOC, e.FACT, als allgemeinen Zugangspunkt für elektronische Rechnungen für den gesamten öffentlichen Sektor der katalanischen Verwaltungen zu.
Um die Aufgabe zu erleichternAnpassung an die Lieferanten der Generalitat de Catalunya und seinen öffentlichen Sektor hat das Ministerium für Wirtschaft und Wissen das gesamte umfasst Informationen zu diesem Thema auf seiner Website, wo es beinhaltet:
- Leitfaden für die Ausstellung elektronischer Rechnungen an die Generalitat de Catalunya und ihren öffentlichen Sektor
- Liste der Körperschaften und öffentlichen Unternehmen, an die die elektronische Rechnungsstellung erfolgen muss
- Gemeinsames Verzeichnis der Biobetriebe und Ämter (DIR3)
- Lieferantenunterstützung
- Andere Referenzdokumente
Weitere Informationen und einen Link zur Dokumentation finden Sie in den folgenden iDigital-News: Anpassung der Generalitat de Catalunya an die elektronische Rechnungsstellung