Die „Übermittlung von Rechtsakten und Vereinbarungen kommunaler Körperschaften“ umfasst drei neue Verfahren

Innerhalb des Dienstes wurden drei neue Verfahren aktiviert "Übermittlung von Akten und Vereinbarungen lokaler Körperschaften" d 'EACAT:

  • Vorlage von nichtsteuerlichen Verordnungen oder Verordnungen
  • Übermittlung von Steuerverordnungen
  • Einreichung von Anträgen

Die beiden dünneneres gesendet gemäß Artikel 65 des Vorschriften für Arbeiten, Aktivitäten und Dienstleistungen, genehmigt durch Dekret 179/1995 vom 13. Juni

Die Übermittlung von Anträgen entspricht Artikel 145 des Gesetzesdekret 2/2003 vom 28. April zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Gemeinde- und Kommunalverwaltungsgesetzes von Katalonien

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