Das Organgesetz 6/2015 ändert das Gesetz zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung

modify_law_e-rechnungLa Organgesetz 6/2015, vom 12. Juni, zur Änderung des Organgesetzes 8/1980 vom 22. September über die Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften und des Organgesetzes 2/2012 vom 27. April über die Haushaltsstabilität und die finanzielle Nachhaltigkeit, ändern die Gesetz 25/2013 vom 27. Dezember zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung und zur Erstellung des Rechnungsbuchhaltungsregisters im öffentlichen Sektor.

Insbesondere ändert die sechste Schlussbestimmung Artikel 4 über die Verwendung elektronischer Rechnungen im öffentlichen Sektor, indem sie die Bestimmung hinzufügt, dass alle Lieferanten das Recht haben, über die Verwendung elektronischer Rechnungen durch das Organ, die öffentliche Einrichtung, informiert zu werden oder Körperschaft, die von jeder öffentlichen Verwaltung bestimmt wird.

Ebenso wird Artikel 6 geändert, der sich auf die allgemeine Eingangsstelle für elektronische Rechnungen bezieht, zu der die Verpflichtung hinzugefügt wird, dass alle elektronischen Rechnungen, die die Anforderungen erfüllen, über die allgemeine Eingangsstelle für elektronische Rechnungen vorgelegt werden, wo sie akzeptiert werden , und erstellt einen automatischen Eintrag in ein elektronisches Register der öffentlichen Verwaltung, die den genannten allgemeinen Eingangspunkt elektronischer Rechnungen verwaltet, und stellt einen elektronischen Empfangsnachweis mit Akkreditierung des Datums und der Uhrzeit der Vorlage bereit; und die Prognosen, dass der Staatssekretär für öffentliche Verwaltungen und der Staatssekretär für Haushalt und Ausgaben gemeinsam neben den standardisierten technischen Bedingungen des allgemeinen Eingangspunkts für elektronische Rechnungen die Interoperabilitätsdienste zwischen den übrigen Punkten mit dem festlegen werden allgemeiner Eingangspunkt für elektronische Rechnungen der allgemeinen Staatsverwaltung; dass, wenn eine öffentliche Verwaltung keine allgemeine Eingangsstelle für elektronische Rechnungen hat oder sich der einer anderen Verwaltung angeschlossen hat, der Lieferant das Recht hat, seine Rechnung an der allgemeinen Eingangsstelle für elektronische Rechnungen der allgemeinen Verwaltung des Staates vorzulegen, die dies automatisch tut Hinterlegung der Rechnung in einem Archiv, in dem die zuständige Verwaltung für den Zugriff und die Verwaltung und Bearbeitung der Rechnung verantwortlich ist; und dass die Provinzräte, Stadträte und Inselräte Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 20.000 Einwohnern die Zusammenarbeit und die technischen Mittel anbieten, die erforderlich sind, um die Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels zu ermöglichen.

Andererseits wird Artikel 9, der sich auf das Verfahren zur Bearbeitung von Rechnungen bezieht, geändert, um die Präzisierung hinzuzufügen, dass die Zurückweisung der Rechnung zum Zeitpunkt der Eintragung von Rechnungen in das Buchhaltungsregister nur erfolgen kann, wenn die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind diesem Gesetz und seinen grundlegenden Entwicklungsvorschriften nicht entsprochen wird; und in Artikel 12, der sich auf die Befugnisse und Pflichten der internen Kontrollstellen bezieht, wird die Bestimmung hinzugefügt, dass die allgemeine Rechnungsprüfung oder gleichwertige Stellen jeder Verwaltung eine jährliche Systemprüfung durchführen, um zu überprüfen, ob die entsprechenden Buchungsunterlagen der Rechnungen den Anforderungen entsprechen Betriebsbedingungen, die in diesem Gesetz und seinen Ausführungsbestimmungen vorgesehen sind, und insbesondere, dass keine Rechnungen an der allgemeinen elektronischen Rechnungseingangsstelle vorgelegt werden, die in irgendeiner Phase des Prozesses an Organe oder Stellen der jeweiligen Verwaltung gerichtet sind, sowie dass dieser Bericht eine Analyse der durchschnittlichen Zeiten der Rechnungserfassung im Rechnungsbuchhaltungsregister und der Anzahl und Ursachen abgelehnter Rechnungen in der Phase der Eintragung in das Buchhaltungsregister enthält.

Schließlich wird die sechste zusätzliche Bestimmung, die sich auf die Bekanntmachung der allgemeinen Eingangspunkte für elektronische Rechnungen und Buchungsunterlagen bezieht, geändert, um die Bestimmung hinzuzufügen, dass das Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung ein Verzeichnis auf dem neuesten Stand führt, in dem die Generalverwaltung von der Staat, die Autonomen Gemeinschaften und die lokalen Gebietskörperschaften werden mindestens die elektronische Adresse ihres allgemeinen Eingangspunkts für elektronische Rechnungen und die übrigen ergänzenden Informationen aufzeichnen, die für die Abfrage durch die Lieferanten nützlich sein können; und dass die Provinzräte, Stadträte und Inselräte den Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 20.000 Einwohnern die notwendige Zusammenarbeit und die technischen Mittel anbieten, um die Anwendung der Bestimmungen dieser Bestimmung zu ermöglichen.

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