Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf deren Anpassung an geänderte Vorschriften

Bedingungen

Mit dem Ziel, dass die Dienstleistungen des AOC-Konsortiums den geltenden Vorschriften entsprechen und gleichzeitig ihre Verwaltung rationalisieren, wurden die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen dahingehend geändert, dass die Änderungen mit neuen Verpflichtungen oder gesetzlichen Änderungen verbunden sind. oder die Einführung neuer Funktionalitäten und/oder neuer elektronischer Verfahren werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Ressourcen automatisch in die Dienste des AOC-Konsortiums implementiert.

Konkret wurden folgende Änderungen vorgenommen:

"5.7. Management wesentlicher Änderungen der Bedingungen der Leistungserbringung

Die Änderungen werden den Benutzerverwaltungen über die Plattform mitgeteilt. EACAT mit einer Frist von mindestens 15 Tagen. Sofern die Nutzerorganisation innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch einlegt, gelten die Änderungen als angenommen und treten unmittelbar in Kraft.

Die Mitteilung, mit der die Vereinbarung zur Änderung der Bedingungen der Leistungserbringung übermittelt wird, gibt jedoch die Art und Weise an, wie die Nutzerorganisation kommunizieren kann. EACAT Ihr Widerstand gegen die Änderung der Bedingungen für die Leistungserbringung. Sowie die auslösenden Folgen dieses Widerstands.

Änderungen, die keine wesentliche Änderung der Bedingungen für die Leistungserbringung beinhalten, werden nicht einzeln mitgeteilt, jedoch werden die Bedingungen dauerhaft und in aktualisierter Form auf der Website des AOC-Konsortiums unter Angabe des Datums der Veröffentlichung veröffentlicht letzte Änderung.

5.8. Anpassung der Dienste an Änderungen der geltenden Vorschriften

Mit dem Ziel, die geltenden Vorschriften einzuhalten und die Verwaltung der Dienste zu beschleunigen, werden Änderungen im Zusammenhang mit neuen Verpflichtungen oder gesetzlichen Änderungen oder die Einführung neuer Funktionalitäten und/oder neuer elektronischer Verfahren automatisch in die Dienste des AOC-Konsortiums implementiert verfügbare Ressourcen.

Sollten die Anpassungen oder die Einführung neuer Funktionalitäten und/oder elektronischer Verfahren jedoch erhebliche Auswirkungen haben, wird dies vor ihrer Implementierung über die Plattform erfolgen. EACATund mit einer Frist von mindestens 15 Tagen eine Mitteilung an die Nutzerorganisationen, in der diese über die vorgenommenen Anpassungen oder Ergänzungen informiert werden. Sofern die Nutzerorganisation innerhalb dieser Frist nicht ihren Widerspruch erklärt, gelten die Anpassungen oder Ergänzungen neuer Funktionen und/oder Verfahren als angenommen und sind unmittelbar anwendbar.

Die Mitteilung, die darüber berichtet, wird jedoch Folgendes angeben:

  • Die Form und Frist, in der die Nutzerorganisation kommunizieren kann durch EACAT Ihre Ablehnung der Anpassung oder Integration neuer Funktionalitäten und/oder Verfahren in die Dienste. Sowie die Auswirkungen dieser Ablehnung.
  • Falls zutreffend, das Formular und die Frist für die Beantragung, durch EACAT, die mögliche Durchführung von Änderungen oder Parametrisierungen des Dienstes, der damit verbundenen Verfahren sowie die Konfiguration des Verfahrensblatts, der benannten verantwortlichen Benutzer oder die Registrierung oder Deregistrierung derselben.

Geringfügige technische Anpassungen der Dienste, die keinen erheblichen Einfluss auf den Betrieb derselben haben, werden nicht kommuniziert.“

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