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aus 15. Januar 2015 es wird für die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung obligatorisch sein, sie auszustellen Elektronische Rechnung und deshalb muss dies sein empfangsbereit.
In diesem Sinne der Service e.FAKT wurde von der Regierung der Generalitat von Katalonien als erklärt allgemeiner Einstiegspunkt für elektronische Rechnungen des gesamten öffentlichen Sektors der katalanischen Verwaltungen.
Auf der anderen Seite hat die Generalitat de Catalunya die Vergangenheit unterzeichnet 15. September eine Vereinbarung mit der Generalverwaltung des Staates Einhaltung des allgemeinen Eingangspunkts für elektronische Rechnungen der Allgemeinen Staatsverwaltung (GESICHT). Gemäß den Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes weist die Vereinbarung den elektronischen Rechnungsstellungsdienst des AOC, e.FACT, als allgemeinen Zugangspunkt für elektronische Rechnungen für den gesamten öffentlichen Sektor der katalanischen Verwaltungen zu.
Außerdem der Tag 1. Januar 2015 die neuen sind in Kraft getreten Lokale Buchhaltungsanweisungen, genehmigt am 20. September 2013 durch zwei Verordnungen des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung, veröffentlicht im BOE Nr. 237 vom 3. Oktober 2013.
Die genannten Verordnungen genehmigten die neuen Anweisungen sowohl des normalen Modells als auch des vereinfachten Modells der lokalen Rechnungslegung, und die Basismodell-Anweisung wurde geändert.
Die neuen Anweisungen ersetzen und heben die zuvor genehmigten auf und gelten für lokale Einheiten, ihre autonomen Körperschaften, lokale Handelsunternehmen und lokale öffentliche Wirtschaftseinheiten gemäß den diesbezüglich in den oben genannten Anweisungen festgelegten Bedingungen. Sie können sie unter folgendem Link einsehen: Neue lokale Buchhaltungsanweisungen