- Interoperabilität
Aktualisierung des Behindertendienstes in den übrigen autonomen Gemeinschaften
Am 17. September trat die Verordnung über Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen gemäß den Bestimmungen von „Europäischer eGovernment-Aktionsplan"Und der"Digitale Agenda für Europa ”, zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG.
Die Verabschiedung dieser Verordnung ist das Ergebnis eines partizipativen Prozesses, an dem Verwaltungen, Unternehmen, Bürger und Regulierungsbehörden teilgenommen haben.
Ziel der Verordnung ist es, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen, der die grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Identitäten, die Interoperabilität elektronischer Signaturen und anderer vertrauenswürdiger Dienste wie elektronischer Stempel oder Zeitstempel gewährleistet und die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ermöglicht und , folglich die Effizienz der öffentlichen und privaten Online-Dienste, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der Europäischen Union zu steigern.
Die Umsetzung dieser Verordnung zielt darauf ab, das Vertrauen in elektronische Transaktionen innerhalb des EU-Rahmens zu stärken, indem sie die notwendigen Rechtsinstrumente zur Verfügung stellt, um ein Klima der Sicherheit zwischen Bürgern, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu schaffen.
Sie können die Verordnungen unter folgendem Link einsehen: Verordnung über Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen