Sie können jetzt über EACAT die Rückerstattung der Siedlungsabfallgebühr für das Geschäftsjahr 2013 beantragen, wie in der „
Orientierungshilfe für örtliche Behörden". Empfänger sind sowohl kommunale als auch überkommunale Gebietskörperschaften, sonstige zuständige Stellen, Verbände und Konsortien, die zur Erbringung von Dienstleistungen und für Investitionen zur Bewirtschaftung kommunaler Abfälle gegründet wurden.
Der Zeitraum für die Einreichung dieses Antrags ist vom 1. bis 31. März dieses Jahres.
Um das Verfahren einzuleiten, müssen die örtlichen Behörden auf die SDR-Plattform zugreifen, die sich auf der Website der katalanischen Abfallbehörde befindet.