Woher wissen Sie das Gesetz 25/2013 zur Förderung elektronischer Rechnungen und zur Einrichtung des Rechnungsregisters im öffentlichen Sektor legt fest, dass Unternehmen, die Dienstleistungen für den öffentlichen Sektor erbringen, ab dem 15. Januar 2015 verpflichtet sind, ihre Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.
Es wird geschätzt, dass jede E-Rechnung eine Rechnung ausmacht Ersparnis von 3,48 Euro, was allein im Fall der Allgemeinen Landesverwaltung eine Einsparung von 5,5 Millionen Euro pro Jahr bedeuten würde. Dies stellt eine große Ersparnis dar und aus diesem Grund wurden seit mehr als einem Jahrzehnt Regelungen entwickelt, um der elektronischen Rechnung volle Rechte einzuräumen und sie der Papierrechnung gleichzustellen. Mit dem Gesetz 25/2013 ist die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend und die Verwaltung verfolgt damit ein doppeltes Ziel: die Bezahlung der Lieferanten zu beschleunigen und die Kosten des Rechnungsprozesses zu senken.
Um dem Gesetz zu entsprechen, müssen die Verwaltungen in der Lage sein, Rechnungen vor dem 15. Januar des nächsten Jahres zu erhalten, und müssen dazu einen einzigen Rechnungseingangspunkt festlegen.
In diesem Sinne unterzeichnete die Generalitat de Catalunya am 15. September letzten Jahres eine Vereinbarung mit der Generalverwaltung des Staates zur Einhaltung des allgemeinen Eingangspunkts für elektronische Rechnungen der Generalverwaltung des Staates (FACE)Gemäß den Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes überträgt die Vereinbarung der AOC den elektronischen Rechnungsstellungsdienst. eFACT, als zentrale Anlaufstelle für elektronische Rechnungen aus dem gesamten öffentlichen Sektor der katalanischen Verwaltungen.
In diesem Sinne und zur Konkretisierung dieser Punkte wird ein unterzeichnet Vereinbarung zwischen der Generalverwaltung des Staates und dem AOC um e.FACT und FACe in Rechnungsaustauschpunkte umzuwandeln. Andererseits möchte ich Sie darüber informieren, dass wir seit Wochen an der technischen Integration der Lösung arbeiten, um diese schnellstmöglich für Sie verfügbar zu machen.
Ebenso und im Hinblick auf die automatische Haftung auf der Plattform „Start in 3“, aus derselben Vereinbarung, auf die wir uns bezogen haben, aZugehörigkeit der Generalitat de Catalunya zu dieser elektronischen Informationsaustauschplattform und die Feststellung, dass der Beitritt der katalanischen öffentlichen Einrichtungen zu den Initiativen zur elektronischen Verarbeitung von Geschäftsaktivitäten des AOC und zum Single Business Window der Generalitat die Verpflichtungen in Bezug auf „Emprende en 3“ erfüllt.
In diesem Sinne erfolgt die elektronische Abwicklung von Geschäftsvorgängen durch die e-TRAM-Dienst das derzeit bereits über eine Reihe elektronischer Formulare für Geschäftsabläufe verfügt, die sowohl die verantwortliche Erklärung als auch die vorherige Mitteilung umfassen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass e-TRAM die Funktionen der Plattform „Emprende en 3“ in Katalonien übernimmt und dabei die Synergie nutzt, die sich aus der Tatsache ergibt, dass sie derzeit von mehr als 800 katalanischen öffentlichen Einrichtungen genutzt wird.