Sie können nun die Zuschüsse für den Betrieb von Musikhochschulen im Studienjahr 2012-2013 begründen

Am kommenden 18. Juni beginnt die Frist für die Vorlage der Begründung des Zuschusses für den Betrieb von Musikkonservatorien im Besitz lokaler Unternehmen für das Studienjahr 2012-2013.

Bevor die Begründung für den Zuschuss eingereicht wird, müssen die zuständigen Stellen der örtlichen Körperschaft die Vereinbarung mit dem Bildungsministerium formalisiert haben, auf deren Grundlage der geänderte Zuschuss gewährt wird.

Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie Folgendes vorlegen:

Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie die Formulare einreichen, die Sie auf der Plattform finden. EACAT, im Folgenden:

  • Die Begründung des Zuschusses, die elektronisch zu unterzeichnen ist, dem die Annahmebescheinigung der örtlichen Körperschaft für den Zuschuss zur Finanzierung des Musikkonservatoriums im Studienjahr 2012-2013 beigefügt ist.
  • Die Erklärung des Bürgermeisters oder Präsidenten der örtlichen Körperschaft über den Erhalt sonstiger Zuschüsse für den gleichen Zweck, die elektronisch zu unterzeichnen ist.
  • Die Vergütungsbescheinigung des Personals des Konservatoriums, die elektronisch zu unterzeichnen ist.

Die Frist zur Begründung dieser Zuschüsse endet am 31. Oktober 2014.

Diesen Service finden Sie unter EACAT mit dem Namen „ENS – Subv. Musikkonservatorien".

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