- Elektronische Benachrichtigung
Mehrkanalige Verwaltungsmitteilungen: auf Papier und elektronisch
Die neue Version von eNOTUM ersetzt die bisher vorhandenen zwei Schaltflächen für die Annahme und Ablehnung elektronischer Benachrichtigungen durch eine einzige Schaltfläche, um den Benutzern den Zugriff auf Benachrichtigungen zu vereinfachen. Mit dieser Änderung entfällt die Möglichkeit, die Meldung ausdrücklich abzulehnen, und es gelten nur solche Meldungen als abgelehnt, die in den folgenden zehn Kalendertagen nach ihrer Abgabe nicht vom Interessenten abgerufen wurden.
Abgesehen von der Vereinfachung der Annahme oder Ablehnung von Benachrichtigungen entspricht diese Änderung genauer Artikel 28 des Gesetzes 11/2007 vom 22. Juni über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Diensten, der Folgendes bestimmt:
Artikel 28. Praxis der Benachrichtigung auf elektronischem Wege.