Verfassung des katalanischen Gerichts für öffentliche Aufträge

Entsprechend der Dekret 221/2013 vom 3. September, das das katalanische Vertragsgericht für den öffentlichen Sektor reguliert und seine Organisation und Arbeitsweise genehmigt, sobald die Ernennungen seiner Mitglieder veröffentlicht wurden, das Katalanisches Gericht für öffentliche AufträgeDaher müssen gemäß der zweiten Übergangsbestimmung desselben Dekrets die vor dem Verwaltungsgericht für Vertragsbeschwerden Kataloniens laufenden Verfahren „ihre Bearbeitung an die Bestimmungen dieses Dekrets zur Einrichtung des Gerichts anpassen und werden vàlid„alle bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Verfahren“.

Handlungsspielraum

Das Gericht übt seine Aufgaben im Bereich der Verwaltung der Generalitat von Katalonien, der Körperschaften und Körperschaften aus, die Teil ihres öffentlichen Sektors sind und die über Entscheidungsbefugnisse verfügen, und gegebenenfalls von die in ihrem Hoheitsgebiet integrierten lokalen Verwaltungen und die Körperschaften und Organe der lokalen Verwaltung, die die Prüfung von Vergabebefugnissen haben.

Der Gerichtshof ist sachlich für folgende Rechtsakte zuständig:

  • a) Lösung der Sonderbeschwerden in Beschaffungsfragen, die gegen die damit zusammenhängenden Gesetze in Absatz 2 von Artikel 40 des überarbeiteten Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 3/2011 vom 14. November, eingelegt wurden, wenn sie sich auf die beziehen Arten von Verträgen, die in Absatz 1 desselben Artikels aufgeführt sind, und es handelt sich nicht um Vergabeverfahren, denen das Eilverfahren nach Artikel 113 desselben überarbeiteten Textes folgt.
  • b) Entscheidung über die Verabschiedung vorläufiger Maßnahmen, die gemäß den im oben genannten überarbeiteten Text festgelegten Bedingungen beantragt werden, vor Einlegung der Sonderbeschwerde in Einstellungsangelegenheiten.
  • c) Lösung von Nichtigkeitsfragen auf der Grundlage der Sonderfälle der Vertragsnichtigkeit, die in Artikel 37 des überarbeiteten Gesetzes über Verträge des öffentlichen Sektors festgelegt sind, der durch das Königliche Gesetzesdekret 3/2011 vom 14. November genehmigt wurde.
  • d) Klärung von Ansprüchen in Vergabeverfahren, vorläufigen Maßnahmen und der Nichtigkeitsfrage gemäß Artikel 101, 103, 109, 110 und 111 des Gesetzes 31/2007 vom 30. Oktober über Beschaffungsverfahren in den Bereichen Wasser, Energie, Transport und Post Dienstleistungssektoren.
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