Die Frist für die Fertigstellung und Begründung von Zuschüssen für dringende Maßnahmen zur Anpassung an die Sicherheit, Bewohnbarkeit oder Funktionalität der vorhandenen Sportgeräte für das Jahr 3 wurde bis zum 2014. November 2014 verlängert (Beschluss PRE/2255/2014 vom 10. Oktober 398). mit der die Resolution PRE/2014/19 vom 2014. Februar geändert wird, mit der die Ausschreibung für Zuschüsse an Kommunen und dezentrale kommunale Einheiten für dringende Maßnahmen zur Anpassung an die Sicherheit, Bewohnbarkeit oder Funktionalität der vorhandenen Sportgeräte für das Jahr XNUMX und die Verordnung eröffnet wird Stützpunkte sind zugelassen).