Jetzt ist die Frist für die Vorlage der Begründung für den vom Bildungsministerium gewährten Zuschuss für den Betrieb von Kunstschulen im Eigentum lokaler Unternehmen für das Studienjahr 2011-2012 offen.
Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie die Begründungsformulare vorlegen, die Sie auf der EACAT-Plattform finden und die elektronisch unterzeichnet werden müssen. Den Formularen muss auch die Annahme des gewährten Zuschusses durch die Körperschaft beigefügt werden.
Die Begründungsfrist für diese Zuschüsse endet am 30. April 2013.