Zuschüsse für den Betrieb von Kunstschulen, die einer örtlichen Körperschaft gehören

Jetzt ist die Frist für die Vorlage der Begründung für den vom Bildungsministerium gewährten Zuschuss für den Betrieb von Kunstschulen im Eigentum lokaler Unternehmen für das Studienjahr 2011-2012 offen.
 
Um das Verfahren abzuschließen, müssen Sie die Begründungsformulare einreichen, die Sie auf der Plattform finden. EACAT und müssen elektronisch unterzeichnet werden. Zusammen mit den Formularen muss die Annahmeerklärung des Unternehmens für die gewährte Förderung beigefügt werden.
 
Die Begründungsfrist für diese Zuschüsse endet am 30. April 2013.
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