Der Stadtrat von Sant Just Desvern hat eine genehmigt Verordnung zur Regelung der elektronischen Verwaltung in denen elektronische Benachrichtigungen geregelt sind und wo die Fälle, in denen elektronische Benachrichtigungen immer obligatorisch sind. Auf diese Weise ist es nicht erforderlich, die Zustimmung des Interessenten zu verwalten. Diese Fälle sind:
- Pflicht für alle juristischen Personen, jedoch können Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern von dieser Verpflichtung befreit werden - wenn sie dies wünschen.
- Obligatorisch für Stadtratsbedienstete, sofern die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz Zugang zu den entsprechenden technologischen Ressourcen haben.
- Obligatorisch für Mitglieder von Kollegialorganen vom Stadtrat, der den Anruf zusammen mit den ergänzenden Unterlagen auf elektronischem Weg erhält.
- Obligatorisch für Personengruppen die aus Gründen der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit, des beruflichen Engagements oder aus anderen anerkannten Gründen den Zugang zu den geeigneten technischen Mitteln und deren Verfügbarkeit garantiert haben
- Pflicht für Privatpersonen die für ihre Kommunikation mit dem Stadtrat bereits früher elektronische Mittel verwendet haben, die auf dem gleichen Niveau oder höher als die zuvor verwendeten technologischen Anforderungen waren.