- Geschäftsfenster aus einer Hand
- Elektronische Verarbeitung
Verbessern Sie die Veröffentlichung von Verfahren im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten: Lesen Sie unseren Leitfaden
Heute wurde es in der DOGC-Nr. 6382, der Beschluss vom 17. Mai 2013 in Bezug auf die Art und Weise, wie lokale Unternehmen den allgemeinen Abschluss auf elektronischem Weg an das Audit Office übermitteln müssen.
Diese Einreichung von lokalen Unternehmen erfolgt über die EACAT-Plattform des AOC-Konsortiums.
Da die Sindicatura die erhaltenen Informationen bereinigen, verbessern und vervollständigen und auch ihre Übermittlung an den Rechnungshof erleichtern möchte, wird diese Vereinbarung, die für die Übermittlung der allgemeinen Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2012 und nachfolgende gilt, aufgenommen folgende Neuheiten:
1) Vor dem Abheben der Konten muss der Validator der internen Konsistenz der Daten der Konten und Kontoauszüge verwendet werden, der auf der institutionellen Website verfügbar ist.
2) Für die Berichtsdatei muss das xml-Format anstelle von pdf verwendet werden; sein xsd-Schema ist auf der institutionellen Website verfügbar, ebenso wie das Tool zur Vorbereitung der oben genannten Datei.
3) Die Unterlagen sind vollständig zu übersenden, insbesondere hinsichtlich der Akten zu Abschnitt b) des ersten Vertrages und d.1, d.2 und d.3 des zweiten und dritten Vertrages, bezogen auf die Schatzkammer des Gesellschaft, damit die allgemeine Rechnung als ordnungsgemäß erhalten gilt und damit die lokale Körperschaft keine Nichteinhaltung der daraus resultierenden Konsequenzen erleidet.