- Integration
- Elektronische Benachrichtigung
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Der Stadtrat von Esplugues de Llobregat hat der Änderung zugestimmt Verordnung über die elektronische Verwaltung um die elektronische Bekanntgabe ihrer Verwaltungsakte effizienter gestalten zu können. Insbesondere wurde Artikel 29 geändert, bei dem es sich um den Artikel handelt, der die Benachrichtigung auf elektronischem Wege regelt.
Bisher gilt Artikel 29.1. regelte die Mitteilung auf elektronischem Wege in den elektronisch abgewickelten Verwaltungsverfahren, während in der neuen Art Die elektronische Benachrichtigung kann in allen vom Stadtrat bearbeiteten Verwaltungsverfahren verwendet werden. Ebenso wird festgelegt, dass alle standardisierten Formulare zur Einleitung von Verfahren oder Verwaltungsverfahren die Möglichkeit für die interessierte Person enthalten, Kontaktdaten anzugeben, damit spätere Benachrichtigungen und Mitteilungen elektronisch erfolgen.
Dies regelt wiederum Artikel 29.10 Die Befugnis zur Festlegung der Verwaltungsakte, Formalitäten und Verfahren, bei denen die Benachrichtigung ausschließlich und obligatorisch elektronisch erfolgt, obliegt dem Büro des Bürgermeisters.
Zusammen mit der Genehmigung dieses neuen Rechtsrahmens plant der Stadtrat von Esplugues die sofortige Einführung elektronischer Benachrichtigungen durch e-NOTUM-Dienst.