Der Stadtrat von Esplugues de Llobregat fördert die Verwendung elektronischer Benachrichtigungen

Der Stadtrat von Esplugues de Llobregat hat der Änderung zugestimmt Verordnung über die elektronische Verwaltung um die elektronische Bekanntgabe ihrer Verwaltungsakte effizienter gestalten zu können. Insbesondere wurde Artikel 29 geändert, bei dem es sich um den Artikel handelt, der die Benachrichtigung auf elektronischem Wege regelt.

Bislang regelte Artikel 29.1 die elektronische Benachrichtigung in elektronisch abgewickelten Verwaltungsverfahren; der neue Artikel erlaubt die elektronische Benachrichtigung in allen Verwaltungsverfahren, die vom Stadtrat bearbeitet werden. Des Weiteren wird festgelegt, dass alle standardisierten Formulare zur Einleitung von Verwaltungsverfahren die Möglichkeit enthalten, dass die betroffene PersoneresBitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit nachfolgende Benachrichtigungen und Mitteilungen elektronisch erfolgen.

Artikel 29.10 legt seinerseits fest, dass die Befugnis zur Festlegung der Verwaltungsakte, Formalitäten und Verfahren, bei denen die Benachrichtigung ausschließlich und zwingend elektronisch erfolgt, dem Büro des Bürgermeisters obliegt.

Zusammen mit der Genehmigung dieses neuen Rechtsrahmens plant der Stadtrat von Esplugues die sofortige Einführung von e-NOTUM, dem vom AOC-Konsortium entwickelten elektronischen Benachrichtigungsdienst.

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