- Elektronische Vertragsgestaltung
Das Auftragnehmerprofil enthält eine neue Version mit Verbesserungen am Verwaltungstool und am öffentlichen Portal.
Die Europäische Kommission (EK) hat einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der vorschlägt, die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen der Mitgliedsländer zu vereinheitlichen, eine Maßnahme, die einen Schritt nach vorn darstellen würde, um „papierlose“ Verwaltungen in der Europäischen Union (EU) zu etablieren.
„Der Übergang zur elektronischen Auftragsvergabe und insbesondere zur elektronischen Rechnungsstellung kann erhebliche Einsparungen bedeuten und das Leben für Regierungen und die Tausenden von Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, leichter machen“, sagte der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Michael Barnier, in ein Statement.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen auf europäischer Ebene zu harmonisieren, um die Interoperabilität zwischen den verschiedenen nationalen Systemen zu verbessern.
Darüber hinaus versuche das Projekt, „Rechtsunsicherheit, übermäßige Komplexität und zusätzliche Betriebskosten für Wirtschaftsbeteiligte zu beseitigen, die derzeit in den Mitgliedstaaten unterschiedliche elektronische Rechnungen verwenden müssen“.
Das ultimative Ziel der Initiative ist die Förderung der Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung in der Europäischen Union, auf die laut EC-Daten derzeit nur zwischen 4 und 15 % der ausgetauschten Rechnungen entfallen.
„Der Verzicht auf Papier und der Übergang zur vollautomatisierten Rechnungsstellung kann die Kosten für den Rechnungseingang von derzeit 50 bis 30 Euro auf 1 Euro senken. Das ist in der aktuellen Wirtschaftslage eine bemerkenswerte und sinnvolle Einsparung“, betonte Barnier.
Die Richtlinie wurde zusammen mit einer Mitteilung zur „vollständigen Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens“ vorgestellt, ein Ziel, das Teil der Strategien der Digitalen Agenda der Europäischen Union ist und laut Europäischer Kommission Einsparungen von bis zu 2.300 Milliarden Euro bedeuten könnte .
Die Mitteilung betont, wie wichtig es ist, in mehreren Punkten Fortschritte zu erzielen, um diese „papierlose“ Verwaltung zu erreichen, beispielsweise um festzustellen, dass die elektronische Rechnungsstellung „eher die Regel als die Ausnahme im öffentlichen Beschaffungswesen“ wird.
Die Europäische Kommission fordert die Länder außerdem auf, nationale Strategien zur vollständigen elektronischen Beschaffung zu entwickeln, die Standardisierung zu fördern und ihre bewährten Verfahren untereinander auszutauschen.
Die Mitteilung werde auch als Grundlage für mögliche zukünftige Initiativen zur weiteren Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungsprozesses dienen, fügte die EK hinzu.