Die EK hat vorgeschlagen a Verordnung den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu reduzieren, indem die bürokratischen Stempel entfernt werden, die derzeit für die Anerkennung öffentlicher Urkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten erforderlich sind.
Die neuen Vorschriften vereinfachen die Verfahren unter anderem durch folgende Maßnahmen:
- Legalisierungs- und „Apostille“-Verfahren entfernen;
- die Notwendigkeit, eine Präsentation zu halten, beseitigt còpia beglaubigt mit dem Originaldokument, wodurch die Vorlage unbeglaubigter Kopien zusammen mit den Originalen möglich ist;
- Gewährleistung der Anerkennung von nicht beglaubigten Übersetzungen öffentlicher Urkunden, die von den Behörden anderer Mitgliedstaaten ausgestellt wurden;
- Bereitstellung optionaler mehrsprachiger EU-Standardformulare;
- Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um zur Betrugsbekämpfung beizutragen.
Der Vorschlag umfasst zwölf Kategorien öffentlicher Urkunden, die automatisch von Formalitäten befreit wären. Dies betrifft Urkunden über Namen, Eheschließung und eingetragene Lebenspartnerschaft, Geburt, Abstammung, Adoption, Tod, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft und Nationalität, Immobilienbesitz, Rechtspersönlichkeit und representaeines Unternehmens oder einer Firma, geistige Eigentumsrechte oder Dokumente, die das Fehlen eines Strafregisters bescheinigen.
Wenn eine nationale Behörde begründete Zweifel an einem bestimmten Dokument hat, können die Mitgliedstaaten dessen Echtheit bei den Behörden, die es ausgestellt haben, über das bereits bestehende Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) überprüfen.
Die vorgeschlagene Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidungsverfahren) angenommen werden.