Kommunikation zwischen der Verkehrsschlichtungsstelle und den Stadträten

Von nun an werden die Erlasse, die die katalanische Schiedsstelle für Transportangelegenheiten den Gemeinderäten zur Veröffentlichung am Schwarzen Brett übermittelt (gemäß Art. 59.5 des Gesetzes 30/1992), elektronisch übermittelt durchEACAT.

Die Erlasse beziehen sich auf erfolglose Mitteilungen an Unternehmen durch Vorladungen und durch Zusendung von Schiedssprüchen.

Ebenso wird die Sorgfaltspflicht des Stadtrats gemäß der Anordnung, die fünfzehn Tage lang am Schwarzen Brett ausgehängt war, elektronisch übermittelt durchEACAT an das Schiedsgericht.

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